Stellungnahme zur Debatte um die SGB VIII-Reform des BfFSFJ im Rahmen des Beteiligungsprozess Mitreden-Mitgestalten

11.11.2019

Sehr geehrte Frau Dr. Giffey,

im Rahmen des Netzwerktreffens „young carer – Kinder in pflegenden Familien“ am 29.10.2019 teilten Sie in Ihrem Eingangsvortrag mit, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode aktive Schritte zur grundlegenden Reform des SGB VIII unternimmt und hierzu ein Beteiligungsverfahren gelaufen ist. Fachkräfte der Kinder – und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Gesundheitshilfe hatten die Möglichkeit, sich in der Arbeitsgruppe „Mitreden-Mitgestalten“ einzubringen.

Das Bundesnetzwerk Schulsozialarbeit begrüßt diesen Prozess.

Das Bundesnetzwerk Schulsozialarbeit ist ein Zusammenschluss von derzeit elf Ländernetzwerken der Schulsozialarbeiter*innen, welche als Vertretungen der Fachkräfte der Schulsozialarbeit in ihrem Bundesland agieren. Das Gremium des Bundesnetzwerks Schulsozialarbeit besteht aus den delegierten Vertreter*innen der jeweiligen Länderzusammenschlüsse und kommt mindestens zweimal jährlich zu einer Tagung zusammen.

Eines der primären Anliegen dieser bundesweiten Vernetzung ist es, die Expertise der Fachkräfte der Schulsozialarbeit in den politischen Diskurs zur Thematik einzubringen, deshalb stehen wir gern für Gespräche und Diskurse im Bereich Schulsozialarbeit bzw. soziale Arbeit an Schule zur Verfügung.

Nach unserer Definition ist Schulsozialarbeit Soziale Arbeit in und an Schule. Schulsozialarbeiter*innen arbeiten kontinuierlich am Ort Schule mit Sozialraumorientierung, bringen ihr Fachwissen sowie fachliche Ziele, Prinzipien und Methoden der Sozialen Arbeit in die Schule ein und arbeiten im multiprofessionellen Team mit Lehrkräften und anderen Berufsgruppen auf einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammen, um alle jungen Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern. Schulsozialarbeiter*innen tragen dazu bei, Bildungsbenachteiligungen abzubauen und Bildungschancen zu eröffnen. Sie beraten und unterstützen Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte bei der Erziehung und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und befördern eine kinder- und jugendfreundlichen Umwelt.

Dies erfordert eine eindeutige klare gesetzliche Verankerung zur Sicherung fachlicher Standards.

Das Bundesnetzwerk Schulsozialarbeit fordert die gesetzliche Verankerung von Schulsozialarbeit in allen Schulgesetzen der Länder und als Pflichtaufgabe im SGB VIII. Es muss sichergestellt sein, dass keine Aufspaltung der Schulsozialarbeit in einzeln abrechenbare Leistungen vorgenommen wird.

Am 04.06.2018 übersandten wir Ihnen dazu unser „Zukunftsmodell Schulsozialarbeit“.

Wir beteiligen uns gerne an einem Austausch über Ausbau und Sicherung der Schulsozialarbeit und freuen uns über eine entsprechende Einladung.

Mit freundlichen Grüßen,

Tanja Sündermann

Sprecherin des Bundesnetzwerks Schulsozialarbeit