Sehr geehrte Frau Paus,
sehr geehrter Herr Prof. Dr. Lauterbach,
sehr geehrte Mitglieder der Arbeitsgruppe „IMA“,
das Bundesnetzwerk Schulsozialarbeit ist ein Zusammenschluss von Arbeitsgemeinschaften, Fachverbänden, Arbeitskreisen und Netzwerken von Fachkräften der Schulsozialarbeit, die als Vertretungen für Schulsozialarbeiter:innen auf Länderebene agieren. Das Bundesnetzwerk Schulsozialarbeit setzt sich zum Ziel bundesweit gültige, einheitliche Standards für Schulsozialarbeit zu formulieren und eine kontinuierliche Umsetzung der Standards auf den Weg zu bringen. Das Bundesnetzwerk Schulsozialarbeit handelt nach den Interessen der Fachkräfte für Schulsozialarbeit im Sinne der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, um deren Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gewährleisten (§1 und §13a SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz).
Schulsozialarbeit ist eigenständiges Handlungsfeld der Sozialen Arbeit am Ort Schule. Schulsozialarbeiter:innen arbeiten kontinuierlich am Ort Schule mit Sozialraumorientierung, bringen ihr Fachwissen sowie fachliche Ziele, Prinzipien und Methoden der Sozialen Arbeit in die Schule ein und arbeiten im multiprofessionellen Team mit Lehrkräften und anderen Berufsgruppen auf einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammen, um alle jungen Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern.
Im Bereich der psychosozialen-Beratung und Einzelfallhilfe bieten Schulsozialarbeiter:innen eine Scharnierfunktion zu außerschulischen Hilfen wie z.B. der Kinder-/Jugendhilfe, den Beratungsstellen, der Schulpsychologie, den Sozialleistungen, den fachärztlichen und therapeutischen Angeboten. Schulsozialarbeit ist Beziehungsarbeit und bietet deshalb Kontinuität. Sie ist Jugendhilfe-Expertise in Schule und leistet gezielt präventive Angebote.
Das Bundesnetzwerk Schulsozialarbeit begrüßt, dass die Bundesregierung Maßnahmen ergreift, um Kinder und Jugendliche bei der Überwindung der gesundheitlichen und sozialen Folgen der Pandemie zu unterstützen.
Wir sind jedoch verwundert, dass im Handlungsfeld Schule ab dem Schuljahr 2023/24 eine zusätzliche Profession, Mental Health Coaches, bei Fragen zur mentalen Gesundheit und bei akuten psychischen Krisen eingesetzt werden soll.
Verzichtet wurde zu unserem Bedauern darauf, bestehende etablierte Systeme wie die Schulsozialarbeit auszubauen und zu sichern.
Bisherige Bundesmittel wie durch das Programm „Aufholen nach Corona“ wurden weitestgehend projektartig und wenig nachhaltig eingesetzt. Auch das geplante Startchancenprogramm orientiert sich nur an einem Teil der Schulen, mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Kinder und Schüler:innen, die einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben.
Die Maßnahmen, Prinzipien und Handlungsschwerpunkte Sozialer Arbeit an Schule können dazu beitragen, kooperativ, ganzheitlich und lebensweltorientiert den aktuellen Herausforderungen nach der Pandemie zu begegnen.
Schulsozialarbeit bietet aus ihrem professionellen Selbstverständnis heraus, alle Potentiale ab, Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung der sozialen, mentalen und psychischen Folgen zu begleiten. Wir fragen uns, warum unsere Profession bei der Entwicklung von Unterstützungsmaßnahmen im Handlungsfeld Schule nicht berücksichtigt wurde.
Das Bundesnetzwerk Schulsozialarbeit fordert von der Politik eine deutlich besser ausgestattete personelle Ausstattung der Schulsozialarbeit in Deutschland zur Abschwächung der nachhaltig negativen Folgen der Corona-Pandemie und der Erweiterung chancengerechterer Bildung.
Schulsozialarbeit setzt angesichts der vielfältigen Anforderungen zwingend eine akademische Qualifikation voraus. Wie in vielen anderen Berufsgruppen besteht in der Schulsozialarbeit aktuell ein hoher Fachkräftemangel. Wir fordern daher die Schaffung zusätzlicher Aus – und Weiterbildungsmöglichkeiten und die Erhöhung der Attraktivität des herausfordernden Arbeitsfeldes durch Verstetigung und angemessene Tarifierung der Fachkräfte.
Alle Förderprogramme müssen unseres Erachtens mit anderen Förderprogrammen (vor allem der jeweiligen Bundesländer) an Schule abgestimmt sein, es
benötigt zur Qualitätssicherung ein wirksames und kontinuierliches
Aufsichts – und Unterstützungssytem im Sinne von Koordination und
fachlicher Begleitung.
Wir würden uns freuen mit Ihnen über ins Gespräch zu
kommen, welchen Beitrag Schulsozialarbeit leistet, um Kinder – und Jugendliche bei der Bewältigung der Folgen der Pandemie zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Sündermann
1. Vorsitzende Bundesnetzwerk Schulsozialarbeit
