Aufruf zum „Zukunftsmodell Schulsozialarbeit“ gestartet

Das Bundesnetzwerk Schulsozialarbeit startet mit den Stimmen der Delegierten aller 11 Bundesländer den Aufruf zum „Zukunftsmodell Schulsozialarbeit“. Zielgruppe sind die Verantwortlichen in Politik, welche derzeit sowohl in Regierungsverantwortung als auch fachpolitisch in den Fraktionen wirken.

Der Text des Aufrufes wie folgt:

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Zukunftsmodell Schulsozialarbeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesnetzwerk Schulsozialarbeit ist ein Zusammenschluss von derzeit elf Ländernetzwerken der Schulsozialarbeiter*innen, welche als Vertretungen der Fachkräfte der Schulsozialarbeit in ihrem Bundesland agieren. Das Gremium des Bundesnetzwerks Schulsozialarbeit besteht aus den delegierten Vertretern der jeweiligen Länderzusammenschlüsse und kommt mindestens zweimal jährlich zu einer Tagung zusammen. Eines der primären Anliegen dieser bundesweiten Vernetzung ist es, die Expertise der Fachkräfte der Schulsozialarbeit in den politischen Diskurs zur Thematik einzubringen. 
Durch den intensiven bundesweiten Austausch ist uns bewusst, dass es in den Bundesländern eine Vielzahl von Erfahrungswerten gibt, welche modellhaft für eine qualitative sowie quantitative Ausgestaltung der Schulsozialarbeit auf bundesweiter Ebene gelten können.
Sowohl auf kommunaler, wie auch auf Landes- und Bundesebene kommt der Schulsozialarbeit bereits ein hohes Maß an öffentlicher Anerkennung zu. Dem entgegen steht jedoch nach wie vor die Frage der Verortung des Arbeitsfeldes in einem gesetzlichen Rahmen sowie vielerorts einer stabilen, verlässlichen und nachhaltigen Finanzierung. 

Das Bundesnetzwerk Schulsozialarbeit setzt sich gemeinsam mit den beteiligten Ländernetzwerken für eine Verantwortungsgemeinschaft ein, da Schulsozialarbeit eine Querschnittsaufgabe ist.

  • Schulsozialarbeit ist ein Qualitätsmerkmal von Schule, Bildung und Ganztag und damit von Schulentwicklung.
  • Schulsozialarbeit ist Jugendhilfe-Expertise in Schule.
  • Schulsozialarbeit ist Beziehungsarbeit und benötigt deshalb Kontinuität.
  • Schulsozialarbeit agiert sozialraumorientiert und in einer kommunalen Bildungslandschaft.
  • Schulsozialarbeit setzt sich ein für Bildung und Teilhabe.
  • Schulsozialarbeit leistet (am Sozialindex orientierte) gezielte, präventive Beiträge.
  • Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit.
  • Schulsozialarbeit agiert vernetzt mit zahlreichen weiteren anderen Akteuren, um junge Menschen zu fördern und auf ihrem individuellen Lebensweg zu unterstützen.

Wir stellen fest, 
dass derzeit die Finanzierung und Verortung von Schulsozialarbeit auf der Bundesebene wie auch in unterschiedlichen Bundesländern erneut diskutiert wird.

Wir fordern Sie auf Bundesebene und in den Ländern dazu auf, 
Schulsozialarbeit in den Schulgesetzen der Länder und im SGB VIII sowie den entsprechenden Ausführungsgesetzen auf Länderebene zu verankern und somit die Basis einer verlässlichen und nachhaltigen Finanzierung zu ebnen!

Wir fordern Sie auf Bundesebene und in den Ländern dazu auf, 
die Verbände der Fachkräfte der Schulsozialarbeit maßgeblich am Diskurs sowie an der Entscheidungsfindung zu beteiligen!

Wir fordern Sie auf Bundesebene und in den Ländern dazu auf, 
gemeinsam, ressort- und parteiübergreifend ein Zukunftskonzept Schulsozialarbeit zu entwickeln!

Schulsozialarbeit benötigt eine Konsensbildung!
In einem Zukunftskonzept sind deshalb auf der Basis der Dortmunder Erklärung des II. Bundeskongresses Schulsozialarbeit qualifizierte Rahmensetzungen notwendig: 

  • Die Verantwortungsgemeinschaft aller Akteur*innen muss eine grundlegende Auftragsklärung in einem Rahmenkonzept vollziehen.
  • Die Schulsozialarbeit muss kontinuierlich bis zu einer Relation 
1 Fachkraft/Vollzeitstelle : 150 Schüler*innen an jeder Schule ausgebaut werden.
  • Die Schulsozialarbeit benötigt hierzu eine verlässliche Finanzierung mit einem Budget von 1 Euro pro Tag pro Schüler*in 
  • Als wichtiges Etappenziel zum Endausbau müssen die Bundesländer eine Sockelversorgung von mindestens 1 Fachkraft pro Schule, an großen Systemen 2 Fachkräften pro Schule sicherstellen.
  • Die Fachkräfte der Schulsozialarbeit benötigten eine spezialisierende Qualifizierung und ein differenziertes Fortbildungsangebot.

Der Ausbauprozess muss gezielt auf allen Ebenen gesteuert werden: Deshalb bedarf es

  • trägerübergreifender Landesfachstellen für die landesweite Koordinierung sowie zur Beratung von Schulgemeinden, Schulleitungen, Eltern- und Schülervertretungen und Kollegien
  • einer qualifizierten Fachaufsicht durch Fachkräfte der Schulsozialarbeit z.B. in der Schulaufsicht sowie bei anderen Trägern
  • eines Ausbaus der kommunalen Koordinierung Schulsozialarbeit zur träger- und schulformübergreifenden Vernetzung der Fachkräfte z.B. durch Netzwerkstellen
  • einer schulinternen Koordinierung des wachsenden multiprofessionellen Fachkräftepools durch Fachkräfte der Schulsozialarbeit 

Die Rahmung muss in den Schulgesetzen der Länder und im SGB VIII festgeschrieben werden. Es bedarf der Fachkräfte der Schulsozialarbeit in beiden Systemen.

Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung müssen die Setzungen in Erlassen und Kooperationsvereinbarungen fixiert werden.

Ein solches Zukunftskonzept ist keine Utopie, für jeden Baustein gibt es bereits heute erfolgreiche Praxisbeispiele in den Bundesländern.
Für Nachfragen und Erläuterungen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Knörzer, Dorle Mesch, Stev Pauli

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